1. Die Mietpreise beziffern sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die unter www.sechs7.de eingesehen werden kann und Gegenstand des Vertrages ist. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise.
2. Die in der Preisliste angegebene Miete ist eine Tagesmiete und beinhaltet maximal eine Mietdauer von 9 bis 19 Uhr. Darüber hinaus wird ein Overtime-Zuschlag von 10% der vereinbarten Tagesmiete pro Stunde berechnet. Abgerechnet wird nach vollen Tagen.
3. In der Studiomiete enthalten ist die Nutzung sämtlicher vorhandener Möbel und Props.
4. Equipment, Catering, Getränke und sonstige Serviceleistungen, wie z.B. Setbau, Malerarbeiten oder Assistenz, sind nicht in der Studiomiete enthalten und werden gesondert berechnet.
5. Von der Preisliste abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
6. Festbuchungen können bis zehn Werktage vor Mietbeginn storniert werden. Bei einer späteren Stornierung ist der volle Mietpreis zu entrichten.
7. Die Rechnung wird nach Rückgabe der Mietsache gestellt. Sie ist 10 Tage nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8. a) Equipment und Räumlichkeiten sind bei Entgegennahme durch den Mieter in einem einwandfreien Zustand, insbesondere ist das vermietete Equipment voll funktionsfähig. Der Mieter hat bereits bestehende Mängel an den gemieteten Sachen dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Für Beschädigungen und Funktionsstörungen, die nach der Rückgabe festgestellt werden, haftet der Mieter.
b) Der Vermieter haftet nicht für durch die vermieteten Räume oder Gegenstände entstandenen Schäden, ausgenommen solcher, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
9. a) Der Mieter hat das Studio im Ursprungszustand zurückzugeben. Er ist verpflichtet, die gemieteten Räumlichkeiten und Gegenstände sorgfältig zu behandeln. Er darf die Mieträume nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck benutzen. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Rent-Equipment umzubauen oder außerhalb des Studios zu benutzen.
b) Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die an den Räumlichkeiten, dem Mobiliar, dem Equipment oder an anderen auf dem Gelände der Firma sechs7/Gunter Glücklich befindlichen Gegenständen durch ihn, seine Mitarbeiter oder Dritte, denen er Zugang gewährt, verursacht werden.
c) Entstandene Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
d) Nicht zurückgegebenes oder beschädigtes Equipment wird zum Wiederbeschaffungswert bzw. Wiederherstellungswert in Rechnung gestellt.
10. Gerichtsstand ist Hamburg.